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Hochschulpolitik

Die Fachschaft ist in mehreren Gremien und Räten vertreten, um die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschule und anderen Instanzen zu vertreten. Unter anderem sitzen Mitglieder der FSW in diesen drei Gremien:

Studierenden-parlament

Das Studierendenparlament, abgekürzt StuPa oder SP, vertritt alle seine Mitglieder und Studierenden in ihren Interessen und ist in der Regel das höchste beschlussfassende Wahlgremium einer verfassten Studierendenschaft. Es beschließt unter anderem die Satzung sowie den Haushalt der Studierendenschaft.

Das StuPa hat zur Aufgabe alle seine Mitglieder im Rahmen seiner Befugnisse zu vertreten, die hochschulpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahrzunehmen, sowie die Studierenden in ihren kulturellen Interessen zu vertreten. Es soll die politische Bildung fördern und die Pflege überregionaler und internationaler Studierendenbeziehungen ermöglichen. Des Weiteren wählt und kontrolliert das StuPa den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Durch den Haushaltsausschuss wird der Haushalt der Studierendenschaft beschlossen und kontrolliert.

Alle eingeschriebenen Studierenden können die Mitglieder des Studierendenparlaments für eine Wahlperiode von gewöhnlich einem Jahr wählen.

Aktuelle Vertreter der FSW: Arif Salarzai, Darwin Dück, Yigithan Yildirim

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat hat die Aufgabe Beschlussfassungen über Angelegenheiten der Fakultät zu bestimmen, für die nicht die Dekanin/ der Dekan oder ein anderes Gremium zuständig ist. 

Der Fakultätsrat ist in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten zuständig und beschließt über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen der Fakultät. Er wählt die Mitglieder des Dekanats für eine Amtszeit von vier Jahren. Die stimmberechtigten Mitglieder sind fünf Professor*innen, eine wissenschaftliche Mitarbeiter*in oder eine weitere Mitarbeiter*in und zwei Studierende.

Senat

Der Senat ist das höchste Gremium der TH Köln und bestätigt die Wahl der Mitglieder des Präsidiums. 

Gemäß §18 des Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Senat ein zentrales Organ der Hochschule. Er wählt die/den Präsident*in und die/den Vize-Präsident*in sowie gibt einen Vorschlag zur Ernennung der/des Kanzler*in ab. Des Weiteren erlässt und ändert er Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule. Zuletzt ist der Senat für Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums verantwortlich, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichten betreffen und von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Aktueller Vertreter der FSW: Alexander Banos